Wirtschaftsstrafrecht
Der Titel als „zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)“ wurde mir 2025 von der Deutschen Anwaltsakademie verliehen.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teilgebiet des allgemeinen Strafrechts, die Bearbeitung derartiger Fälle geht aber oft über das bloße Strafrecht hinaus. So ergeben sich nicht selten Bezüge zum Steuerrecht, zum Arbeits- und Gesellschaftsrecht, zum Verwaltungsrecht oder zum allgemeinen Zivilrecht.
Dies ist einer der Gründe, warum in solchen Fällen oft nicht lediglich ein einziger Verteidiger auftritt, sondern mehrere Kollegen zusammenarbeiten: Zum einen, weil man Spezialisten aus den genannten anderen Rechtsgebieten braucht, zum anderen, weil in einem Unternehmen oft nicht von vorneherein klar ist, wer die vorgeworfene Tat (wenn sie tatsächlich begangen wurde) zu verantworten hat: entweder haben mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam einen Beschluss gefasst, oder aber, der Geschäftsführer, der Prokurist oder der Vorstandsvorsitzende können für eine bestimmte Handlung verantwortlich sein. Ich bin froh, dass ich nicht zuletzt aufgrund meiner Ausbildung über ein Netzwerk verfüge, über das ich weitere Kollegen „mit ins Boot holen“ kann. Insbesondere in solchen Verfahren ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den Kollegen nötig, denn arbeiten die Verteidiger gut zusammen, freuen sich die Mandanten, arbeiten sie nicht gut zusammen, freut sich die Staatsanwaltschaft.
