Scheidungsrecht
Das Familienrecht beginnt nicht erst mit der Scheidung, schon vor der Heirat kann z.B. ein Ehevertrag sinnvoll sein.
Ein solcher regelt im Idealfall nicht die Trennung, sondern ermöglicht ein rechtlich einfacheres Zusammenleben von Selbständigen, gemischten, nationalen Ehen oder Eheleuten in sonstigen Konstellationen, bei denen die Gesetzeslage verbesserungsfähig ist.
Kommt es doch zur Trennung, muss im Scheidungsverfahren in jedem Fall der Versorgungsausgleich, also der „Zugewinn der Rente“, geprüft und ggf. durchgeführt werden.
Auch der „normale“ Zugewinnausgleich sollte dann berechnet und geltend gemacht werden.