Unterhaltsrecht
Wichtig ist, zu beachten, dass insbesondere Umgangsrecht und Unterhalt nicht voneinander abhängig sind. Es gilt also z.B.: Auch der Vater, der keinen Kindesunterhalt bezahlt, darf grundsätzlich sein Kind sehen, aber der Vater, dem z.B. wegen gewalttätiger Übergriffe der Umgang verwehrt wird, ist weiter unterhaltspflichtig.
Unterhalt kann in mehrere Richtungen geschuldet werden:
Allgemein bekannt ist die Unterhaltspflicht der Eltern für die minderjährigen oder noch in Ausbildung befindlichen Kinder, Kinder können aber ebenso verpflichtet werden,
für ihre pflegebedürftigen Eltern zu bezahlen.
In manchen Fällen können solche Ansprüche auch gegenüber
entfernteren Verwandten geltend gemacht werden.