Opferrecht
Nicht nur der Beschuldigte hat das Recht, sich zu verteidigen, auch das Opfer hat grundsätzlich die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.
Ein Rechtsanwalt kann dem Opfer sogar– auf entsprechenden Antrag hin – auf Kosten der Staatskasse als Beistand beigeordnet werden (sog. Opferanwalt), z.B. im Rahmen einer Nebenklage.
In weniger schwerwiegenden Fällen kann dem oder der Geschädigten auch Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Da ich meine, dass eine umfassende Betreuung eines Mandanten nur möglich ist, wenn ich auch berücksichtigen kann, wie die jeweilige „Gegenseite“ voraussichtlich reagiert, bin ich sowohl als Verteidiger, als Nebenklagevertreter und als Zeugenbeistand tätig.