Beratung rund um das Strafrecht…
Mein Titel als Fachanwalt für Familienrecht wurde
mir 2009 durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg verliehen.
Bereits im Ermittlungsverfahren kann es für einen Beschuldigten sinnvoll sein, sich anwaltlich vertreten zu lassen, auch, wenn er nicht in Untersuchungshaft genommen wird.
Oft lässt sich eine Anklageerhebung (und damit ein öffentliches Verfahren) vermeiden, wenn man auf die richtige Art und Weise das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei sucht.
Und auch bei uns gilt nach wie vor der römische Grundsatz:
In dubio pro reo! – Im Zweifel für den Angeklagten.

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