Strafvollstreckungsrecht
Wenn ein Straftäter rechtskräftig verurteilt ist, ist seine Angelegenheit damit noch nicht abgeschlossen:
Wenn er eine Geldstrafe bezahlen muss, dies aber nicht kann, droht ihm die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe, also das Absitzen der verhängten Tagessätze im Gefängnis.
Wer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, muss idR Kontakt mit dem Bewährungshelfer halten und weitere Auflagen erfüllen, anderenfalls drohen ihm der Widerruf der Strafaussetzung und die Inhaftierung.
Wer zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, möchte z.B. Besuch erhalten, einen Schulabschluss nachholen oder wegen guter Führung vorzeitig auf Bewährung entlassen werden.
All das sind Fragen der Strafvollstreckung, bei denen ebenfalls
die Unterstützung eines Rechtsanwaltes erforderlich sein kann.