Strafverteidigung
Es kommt nicht darauf an, was war, sondern darauf,
was das Gericht meint, was war.
Ich sehe meine Aufgabe als Verteidiger deshalb zunächst einmal darin, meinen Mandanten die juristischen Gedankengänge des Gerichts zu erklären bzw. zu übersetzen.
Eine Beratung, wie in einem konkreten Fall vorgegangen werden kann, sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen.
Nur wenn der Beschuldigte weiß, was sich der Richter
(und auch der Staatsanwalt) denkt, kann er – mit Hilfe seines Verteidigers – eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwerfen.