Sorgerecht
Solange Kinder nicht volljährig sind, kann es erforderlich werden, einem Elternteil oder u.U. sogar beiden das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen. Einzelbereiche des Sorgerechts sind:
- das Aufenthaltsbestimmungsrecht (also das Recht, den Wohnsitz des Kindes festzulegen),
- das Umgangsrecht, durch das Besuche mit dem Elternteil geregelt werden, bei dem das Kind nicht wohnt,
- die Gesundheitsfürsorge
- die Vermögenssorge
- das Recht zur Regelung von Behördenangelegenheiten.
Ob die Voraussetzungen für eine derartige gerichtliche Entscheidung vorliegen, sollte gut geprüft werden, bevor ein solcher Antrag gestellt wird.